Osterferien

In den Osterferien ist die Praxis vom 14.-25.04.2025 nur
vormittags geöffnet. Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens bis 12:00 Uhr für
Akuttermine an. E-Mails werden ab 13:30 Uhr nicht mehr bearbeitet.

Für Akutfälle am Nachmittag ist die Anlaufpraxis am
Städtischen Krankenhaus Kiel zuständig:

  • Städtisches Krankenhaus Kiel, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel – Öffnungszeiten: 17:00 – 21:00 Uhr

ab Montag, 28.04.25 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!

Kontaktaufnahme/Erreichbarkeit:

Ordern Sie Rezeptwünsche, Überweisungen und Terminwünsche bitte möglichst per Mail, damit unsere Telefonleitungen für die derzeit vielen akut-kranken Kinder verfügbar bleiben. 

Das E-Rezept (weiter Infos) wird im Laufe des Tages erstellt, so dass Sie es dann mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in der Apotheke einlösen können. Wir geben Ihnen dafür eine kurze Rückmeldung per mail. Papierrezepte und Überweisungen können Sie in der Regel ab dem Folgewerktag abholen. Ebenso melden wir uns spätestens am Folgetag bei Ihnen bezüglich Terminvorschlägen.

Telefonische Kindkrankmeldung:

Für bekannte Patienten mit leichter Symptomatik können wir für bis zu 5 Kalendertage inzwischen auch nach telefonischem Kontakt eine Kindkrankmeldung ausstellen. 

Ob dies medizinisch vertretbar ist, entscheiden wir bei Ihrer Anfrage. 

Bitte geben Sie uns die aktuelle Versicherung, aktuell erreichbare Telefonnummer und Adresse an. Alternativ zu einem Telefonat können wir Ihnen auch einen Kontakt über die Videosprechstunde anbieten. 

Bitte laden Sie sich hierzu die App „Meine Pädiatrische Praxis“ auf Ihr Handy, s.u. Für Kindkrankmeldungen über 5 Kalendertage hinausgehend ist eine Vorstellung der PatientInnen in der Praxis zwingend erforderlich.

Ausstellung von Schulattesten.

Wir werden immer wieder um die Ausstellung von Schulattesten gebeten. Für die Praxis bedeutet dies einen Mehraufwand, der uns auch die Zeit nimmt, kranke Kinder zu behandeln. Wir stellen nur Atteste aus, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen nicht die „Krankschreibung“ von Schulkindern! Unter §4 der Landesverordnung SH über die schulärztlichen Aufgaben ist nur vorgesehen, dass Eltern die Schule über die Abwesenheit des Kindes aus gesundheitlichen Gründen informieren müssen. Dies gilt auch für Klassenarbeits- und Klausurtage; ausgenommen sind lediglich Abschlussprüfungen wie z.B. das Abitur. Sollte allerdings in begründeten Fällen für ein Kind eine Attestpflicht in der Klassen- und/oder Schulkonferenz beschlossen worden sein (z.B. bei sehr hohen Fehlzeiten am Unterricht/ Schulabsentismus) sind wir selbstverständlich bereit, das Kind anzuschauen und ein Attest auszustellen. Hierfür muss das Kind bereits am ersten Krankheitstag in der Praxis vorgestellt werden. Ein Schriftstück der Schule zur Attestpflicht muss hierfür vorliegen. Die Ausstellung eines Attestes ist gebührenpflichtig und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte mit 5 Euro berechnet.

Wir haben die Praxis-App „Meine pädiatrische Praxis“ für Sie freigeschaltet!

Informationen aus unserer Praxis –
schnell und direkt auf Ihrem Smartphone

    • Informationen zu Öffnungszeiten und Terminen
    • Persönliche Nachrichten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
    • Verschlüsselte Übermittlung persönlicher Befunde/Dokumente
    • Automatische Impf- und Vorsorge-Erinnerungen
    • Videosprechstunde
    • Individuelle Tagebücher für Patienten
    • Aktuelles aus der Kinder- und Jugendmedizin

Nachdem Sie die App kostenlos aus dem AppStore oder bei Google Play auf Ihrem Smartphone installiert haben, müssen Sie sich zunächst unsere Praxis auswählen und sich dort registrieren, um die PraxisApp nutzen zu können. Sie sollten nach dem Herunterladen Mitteilungen bzw. Push-Nachrichten erlauben.

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