Aktuelles:

In den Herbstferien bleibt die Praxis vom 20.10.-30.10.25 an den NACHMITTAGEN geschlossen.

Bitte melden Sie sich bei akuten Problemen Ihres Kindes VOR 11:30 Uhr telefonisch oder per Email in der Praxis zur Terminabsprache.

Für akute Probleme, die erst am Nachmittag auftreten und nicht bis zum nächsten Morgen warten können, suchen Sie bitte mit Ihrem Kind die Notfallpraxis Kiel auf:

Städtisches Krankenhaus Kiel, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 19:00 – 21:00 Uhr
Mi: 17:00 – 21:00 Uhr
Sa/So, Feiertag: 10:00 – 21:00 Uhr

Der Grippeimpfstoff ist geliefert.

Denken Sie jetzt schon an die ab Dezember/Januar bevorstehende Grippewelle und schützen Sie Ihre Kinder und sich selbst durch die Grippeimpfung.

Vereinbaren Sie gerne einen Impftermin oder nehmen den heutigen Termin direkt zur Impfung wahr, wenn Ihr Kind/Sie selbst aktuell gesund sind.

Der Impfstoff ist ab einem Alter von 6 Monaten zugelassen. Kinder unter 9 Jahren, die noch nie geimpft wurden, benötigen 2 Impfdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen. Für alle anderen ist 1 Impfdosis erforderlich.

Die StIKo empfiehlt die Influenzaimpfung für alle Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung wie chronischer Erkrankungen der Atemwege, Herz-Kreislauf-, Leber-, und Nieren- und neurologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus u.a. Stoffwechselerkrankungen,  angeborener oder erworbener Immundefizienz, HIV-Infektion. Außerdem für Personen, die als mögliche Infektionsquelle (Kita-/und Grundschulkinder!) im selben Haushalt lebende Risikopersonen (Großeltern, eigene Eltern/Geschwister mit entsprechender Grunderkrankung usw.) gefährden können. Letztendlich haben alle Kinder bis ins Grundschulalter, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden,  aufgrund der vielen Infekt-Kontakte eine erhöhtes Risiko, an Influenza zu erkranken, und können sinnvollerweise durch eine Impfung geschützt werden.

 

Kontaktaufnahme/Erreichbarkeit:

Ordern Sie Rezeptwünsche, Überweisungen und Terminwünsche bitte möglichst per Mail, damit unsere Telefonleitungen für die derzeit vielen akut-kranken Kinder verfügbar bleiben. 

Das E-Rezept (weiter Infos) wird im Laufe des Tages erstellt, so dass Sie es dann mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in der Apotheke einlösen können. Wir geben Ihnen dafür eine kurze Rückmeldung per mail. Papierrezepte und Überweisungen können Sie in der Regel ab dem Folgewerktag abholen. Ebenso melden wir uns spätestens am Folgetag bei Ihnen bezüglich Terminvorschlägen.

 

Telefonische Kindkrankmeldung:

Für bekannte Patienten mit leichter Symptomatik können wir für bis zu 5 Kalendertage inzwischen auch nach telefonischem Kontakt eine Kindkrankmeldung ausstellen. 

Ob dies medizinisch vertretbar ist, entscheiden wir bei Ihrer Anfrage. 

Bitte geben Sie uns die aktuelle Versicherung, aktuell erreichbare Telefonnummer und Adresse an. Alternativ zu einem Telefonat können wir Ihnen auch einen Kontakt über die Videosprechstunde anbieten. 

Bitte laden Sie sich hierzu die App „Meine Pädiatrische Praxis“ auf Ihr Handy, s.u. Für Kindkrankmeldungen über 5 Kalendertage hinausgehend ist eine Vorstellung der PatientInnen in der Praxis zwingend erforderlich.

Ausstellung von Schulattesten.

Wir werden immer wieder um die Ausstellung von Schulattesten gebeten. Für die Praxis bedeutet dies einen Mehraufwand, der uns auch die Zeit nimmt, kranke Kinder zu behandeln. Wir stellen nur Atteste aus, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen nicht die „Krankschreibung“ von Schulkindern! Unter §4 der Landesverordnung SH über die schulärztlichen Aufgaben ist nur vorgesehen, dass Eltern die Schule über die Abwesenheit des Kindes aus gesundheitlichen Gründen informieren müssen. Dies gilt auch für Klassenarbeits- und Klausurtage; ausgenommen sind lediglich Abschlussprüfungen wie z.B. das Abitur. Sollte allerdings in begründeten Fällen für ein Kind eine Attestpflicht in der Klassen- und/oder Schulkonferenz beschlossen worden sein (z.B. bei sehr hohen Fehlzeiten am Unterricht/ Schulabsentismus) sind wir selbstverständlich bereit, das Kind anzuschauen und ein Attest auszustellen. Hierfür muss das Kind bereits am ersten Krankheitstag in der Praxis vorgestellt werden. Ein Schriftstück der Schule zur Attestpflicht muss hierfür vorliegen. Die Ausstellung eines Attestes ist gebührenpflichtig und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte mit 5 Euro berechnet.

Wir haben die Praxis-App „Meine pädiatrische Praxis“ für Sie freigeschaltet!

Informationen aus unserer Praxis –
schnell und direkt auf Ihrem Smartphone

    • Informationen zu Öffnungszeiten und Terminen
    • Persönliche Nachrichten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
    • Verschlüsselte Übermittlung persönlicher Befunde/Dokumente
    • Automatische Impf- und Vorsorge-Erinnerungen
    • Videosprechstunde
    • Individuelle Tagebücher für Patienten
    • Aktuelles aus der Kinder- und Jugendmedizin

Nachdem Sie die App kostenlos aus dem AppStore oder bei Google Play auf Ihrem Smartphone installiert haben, müssen Sie sich zunächst unsere Praxis auswählen und sich dort registrieren, um die PraxisApp nutzen zu können. Sie sollten nach dem Herunterladen Mitteilungen bzw. Push-Nachrichten erlauben.

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