Aktuelle Meldung

In den Herbstferien bleibt die Praxis vom 19.10.-23.10.26 an den NACHMITTAGEN geschlossen.

Bitte melden Sie sich bei akuten Problemen Ihres Kindes VOR 11:30 Uhr telefonisch oder per Email in der Praxis zur Terminabsprache.

Für akute Probleme, die erst am Nachmittag auftreten und nicht bis zum nächsten Morgen warten können, suchen Sie bitte mit Ihrem Kind die Notfallpraxis Kiel auf:

Städtisches Krankenhaus Kiel, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel

Öffnungszeiten: 

    • Mo, Di, Do, Fr: 19:00 – 21:00 Uhr
    • Mi: 17:00 – 21:00 Uhr
    • Sa/So, Feiertag: 10:00 – 21:00 Uhr

Der Grippeimpfstoff ist geliefert

Grippeschutzimpfung

Denken Sie jetzt schon an die spätestens ab Dezember/Januar bevorstehende Grippewelle und schützen Sie Ihre Kinder und sich selbst durch die Grippeimpfung.

Vereinbaren Sie gerne einen Impftermin oder nehmen den heutigen Termin direkt zur Impfung wahr, wenn Ihr Kind/Sie selbst aktuell gesund sind.

Der Impfstoff ist ab einem Alter von 6 Monaten zugelassen. Kinder unter 9 Jahren, die noch nie geimpft wurden, benötigen 2 Impfdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen. Für alle anderen ist 1 Impfdosis erforderlich.

Die StIKo empfiehlt die Influenzaimpfung für alle Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung wie chronischer Erkrankungen der Atemwege, Herz-Kreislauf-, Leber-, und Nieren- und neurologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus u.a. Stoffwechselerkrankungen,  angeborener oder erworbener Immundefizienz, HIV-Infektion. Außerdem für Personen, die als mögliche Infektionsquelle (Kita-/und Grundschulkinder!) im selben Haushalt lebende Risikopersonen (Großeltern, eigene Eltern/Geschwister mit entsprechender Grunderkrankung usw.) gefährden können. Letztendlich haben alle Kinder bis ins Grundschulalter, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden,  aufgrund der vielen Infekt-Kontakte eine erhöhtes Risiko, an Influenza zu erkranken, und können sinnvollerweise durch eine Impfung geschützt werden.

 

RSV-Prophylaxe

Liebe Familien mit Kindern, die ab April 2026 geboren sind,

Sicherlich haben Sie von der StIKo-Empfehlung zur RSV-Immunprophylaxe gehört. Diese trifft auch für Ihr Kind zu und wir bieten Ihnen an, diese bei einem als nächstes für Ihr Kind geplantem Termin (zB Impftermin/Vorsorgeuntersuchung) oder zu einem gesondert vereinbarten Termin sobald wie möglich noch vor Mitte November mit durchzuführen.

Dafür benötigen Sie von uns vorab ein Rezept zum Erwerb des Medikaments Beyfortus in einer Apotheke. Bei Interesse für die RSV-Prophylaxe melden Sie sich bitte daher per Mail oder telefonisch, damit wir ein Rezept ausstellen können und Sie das Medikament zum Termin mit bringen (bitte in Isoliertasche transportieren/zu Hause im Kühlschrank lagern, NICHT einfrieren). Bitte teilen Sie uns auch ein möglichst aktuelles Körpergewicht Ihres Kindes mit. Für eine Rezeptausstellung ist das Einlesen der Versichertenkarte Ihres Kindes oder die Vorlage einer Versichertenbescheinigung erforderlich.

Sollten Sie als Mutter während der Schwangerschaft spätestens 2 Wochen vor der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes geimpft worden sein, ist eine Gabe der RSV-Prophylaxe für Ihr Kind nicht indiziert.

Für Kinder, die in der letzten Saison eine RSV-Prophylaxe bis März 2026 erhalten haben, ist ebenfalls keine erneute RSV-Prophylaxe empfohlen.

 

Neue STIKO-Empfehlung: Impfung gegen Meningokokken A, C, W und Y im Kindes- und Jugendalter

Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs.

 Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen. Der Impfstoff ist inzwischen in unserer Praxis vorrätig, die Kosten werden von den Krankenversicherungen übernommen. Die Impfung kann zeitgleich mit anderen für diese Altersgruppe empfohlenen Impfungen wie der Tdap-IPV-Auffrischimpfung oder der HPV-Impfung erfolgen. Vereinbaren Sie gerne einen Impftermin für Ihre Kinder ab dem Alter von 12 Jahren. Auch bis 21jährige können wir als Kinderärzte mittlerweile in der Praxis impfen.

Invasive Meningokokken-Erkrankungen treten in Deutschland zwar selten auf, verlaufen jedoch häufig schwer und können zu bleibenden Spätfolgen und Todesfällen führen. Hauptverursacher für invasive Erkrankungen sind in Deutschland die vier Untergruppen der Meningokokken (Serogruppen) B, C, W und Y – allesamt durch Impfungen vermeidbar. In Deutschland werden bislang vor allem monovalente Impfstoffe gegen die Serogruppen B und C eingesetzt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nun ihre Standard-Impfempfehlungen zur Prävention invasiver Meningokokken-Erkrankungen aktualisiert. Ziel ist es, den individuellen Schutz zu verbessern und die Verbreitung der Meningokokken-Erreger in der Bevölkerung nachhaltig zu verringern.

Epidemiologische Daten zeigen, dass Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren – neben Säuglingen – das höchste Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen dieser Serogruppen aufweisen. Durch eine Impfung vor dem Erreichen dieser Altersphase wird ein Immunschutz aufgebaut, bevor das Erkrankungsrisiko ansteigt. Mathematische Modellierungen verschiedener Impfstrategien zeigen, dass die Krankheitslast invasiver Erkrankungen der Serogruppen A, C, W und Y in Deutschland durch die Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren am effizientesten reduziert werden kann. Durch die Impfung wird darüber hinaus die Meningokokken-Besiedlung verringert. Da Jugendliche am häufigsten asymptomatische Träger sind (d.h. den Erreger in sich tragen, ohne selbst zu erkranken), leistet die Impfung dieser Altersgruppe einen relevanten Beitrag zum Bevölkerungsschutz.

 

Kontaktaufnahme/Erreichbarkeit:

Ordern Sie Rezeptwünsche, Überweisungen und Terminwünsche bitte möglichst per Mail, damit unsere Telefonleitungen für die derzeit vielen akut-kranken Kinder verfügbar bleiben. 

Das E-Rezept (weiter Infos) wird im Laufe des Tages erstellt, so dass Sie es dann mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in der Apotheke einlösen können. Wir geben Ihnen dafür eine kurze Rückmeldung per mail. Papierrezepte und Überweisungen können Sie in der Regel ab dem Folgewerktag abholen. Ebenso melden wir uns spätestens am Folgetag bei Ihnen bezüglich Terminvorschlägen.

 

Telefonische Kindkrankmeldung:

Für bekannte Patienten mit leichter Symptomatik können wir für bis zu 5 Kalendertage inzwischen auch nach telefonischem Kontakt eine Kindkrankmeldung ausstellen. 

Ob dies medizinisch vertretbar ist, entscheiden wir bei Ihrer Anfrage. 

Bitte geben Sie uns die aktuelle Versicherung, aktuell erreichbare Telefonnummer und Adresse an. Alternativ zu einem Telefonat können wir Ihnen auch einen Kontakt über die Videosprechstunde anbieten. 

Bitte laden Sie sich hierzu die App „Meine Pädiatrische Praxis“ auf Ihr Handy, s.u. Für Kindkrankmeldungen über 5 Kalendertage hinausgehend ist eine Vorstellung der PatientInnen in der Praxis zwingend erforderlich.

Ausstellung von Schulattesten.

Wir werden immer wieder um die Ausstellung von Schulattesten gebeten. Für die Praxis bedeutet dies einen Mehraufwand, der uns auch die Zeit nimmt, kranke Kinder zu behandeln. Wir stellen nur Atteste aus, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen nicht die „Krankschreibung“ von Schulkindern! Unter §4 der Landesverordnung SH über die schulärztlichen Aufgaben ist nur vorgesehen, dass Eltern die Schule über die Abwesenheit des Kindes aus gesundheitlichen Gründen informieren müssen. Dies gilt auch für Klassenarbeits- und Klausurtage; ausgenommen sind lediglich Abschlussprüfungen wie z.B. das Abitur. Sollte allerdings in begründeten Fällen für ein Kind eine Attestpflicht in der Klassen- und/oder Schulkonferenz beschlossen worden sein (z.B. bei sehr hohen Fehlzeiten am Unterricht/ Schulabsentismus) sind wir selbstverständlich bereit, das Kind anzuschauen und ein Attest auszustellen. Hierfür muss das Kind bereits am ersten Krankheitstag in der Praxis vorgestellt werden. Ein Schriftstück der Schule zur Attestpflicht muss hierfür vorliegen. Die Ausstellung eines Attestes ist gebührenpflichtig und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte mit 5 Euro berechnet.

Wir haben die Praxis-App „Meine pädiatrische Praxis“ für Sie freigeschaltet!

Informationen aus unserer Praxis –
schnell und direkt auf Ihrem Smartphone

    • Informationen zu Öffnungszeiten und Terminen
    • Persönliche Nachrichten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
    • Verschlüsselte Übermittlung persönlicher Befunde/Dokumente
    • Automatische Impf- und Vorsorge-Erinnerungen
    • Videosprechstunde
    • Individuelle Tagebücher für Patienten
    • Aktuelles aus der Kinder- und Jugendmedizin

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