E-Rezept:

Ab dem 1.1.2024 werden Rezepte für Gesetzlich Versicherte überwiegend nur noch als E-Rezepte ausgestellt.
Dazu benötigen Sie unbedingt die Versichertenkarten Ihres Kindes, die einmalig im Quartal schon in der Praxis eingelesen worden sein muss.

Eine Ausstellung ohne Versichertenkarte ist dann nicht mehr möglich.

Weitere Infos zum E-Rezept:

Zunächst gilt dies nur für rezeptpflichtige Medikamente bei gesetzlich Versicherten.

Bisher nicht über E-Rezept möglich:

  • Hilfsmittelrezepte (Windeln, Inhaliergeräte, Milchpumpen, Verbandmittel)
  • apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, z. B. für Kinder (rosa Rezept), Beispiel Makrogol!
  • grüne Rezepte
  • Privatrezepte für Selbstzahler und Privat Versicherte
  • Heilmittelverordnungen (Sprach-, Ergo-, Physiotherapie)
  • BtM-Rezepte, Beispiel Medikinet

Es gibt verschiedene Varianten des E-Rezeptes

A. papierlos:

  1. Einlösen mit der Versicherungskarte des Kindes in der Apotheke
  2. E-Rezept über die App der Gematik „Das E-Rezept“

zu 1. Es kann nur das Elternteil ein Rezept einlösen, welches die Versicherungskarte bei sich hat.

zu 2. Mit der Versichertenkarte Ihres Kindes können Sie über einen PIN (erhältlich über die Krankenkasse) auf verschiedenen Handys die E-Rezept-App gleichzeitig freischalten und Rezepte einlösen.

B. Papierausdruck mit QR-Codes

Bitte entnehmen Sie nähere Informationen aus der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk
Ergeben sich noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Praxisteam Dr. Stephanie Wiest